Zweck und Aufgaben des RFS

Zweck

  • die Koordination der Führung, des Schutzes und der Rettung sowie die Leitung in besonderen und ausserordentlichen Lagen sicherzustellen;
  • einen progressiven und modularen Übergang der Führung von einer normalen Lage zu einer besonderen und zu einer ausserordentlichen Lage sicherzustellen;
  • auf koordinierte Art und Weise die Vorbereitung und die Organisation der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen in besonderen und ausserordentlichen Lagen sicherzustellen.

Aufgaben

  • Gewährleisten der Warnung, der Alarmierung und des Informationsflusses durch die Behörden an die Bevölkerung sowie des Vollzugs der durch den Bund delegierten Aufgaben;
  • Sicherstellen der Ersten Hilfe, der Rettung, des Schutzes und der Unterstützung;
  • Sicherstellen der Führung der Einsätze;
  • Gewährleisten der Versorgung von Personen und Gütern;
  • Sicherstellen des Betriebs der politischen Institutionen und der öffentlichen Dienste in besonderen und ausserordentlichen Lagen.